Auch für alle Prepaid-Tarife sind die Roaming-Gebühren innerhalb der EU inzwischen abgeschafft. Dies bedeutet für viele Nutzer von Prepaid-Tarifen eine deutliche Kostenersparnis, wenn sie wegen eines Urlaubes oder aus anderen Gründen in ein Land der Europäischen Union verreisen und dort ihr Mobiltelefon nutzen. Das Roaming waren bei den Prepaid-Tarifen eine der wenigen Gebühren, bei denen diese Tarife teilweise deutlich teurer waren als die sogenannten Postpaid-Tarife. Die Abschaffung der Roaming-Gebühren bietet aber nicht nur für Nutzer von Prepaid-Tarifen eine echte Kostenersparnis, sondern betrifft alle Mobilfunkverträge, unabhängig davon, wann sie abgeschlossen wurden und welches Bezahlmodell vereinbart wurde.

Welche Mobilfunk-Gebühren beim Roaming wurden genau abgeschafft?

Die Idee hinter der EU-Verordnung, welche die Roaming-Gebühren innerhalb der EU verbietet ist, dass es nicht mehr sein darf, dass z. B. ein Kunde in einem Land der EU einen Mobilfunkvertrag abschließt und dann mit höheren Kosten belastet wird, wenn er diesen Vertrag in einem anderen EU-Staat nutzt. Dies betrifft neben Telefongesprächen auch mobile Datenverbindungen und SMS. Solche Dienstleistungen dürfen seitdem in der ganzen EU nur noch zu dem Tarif abgerechnet werden, den der Kunde für die Nutzung im Inland mit dem Mobilfunkbetreiber vereinbart hat. Für den Kunden überwiegen bei dieser Neuregelung die Vorteile, gegenüber den neu entstehenden Nachteilen deutlich.